AGB´s

§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsbedingungen

  1. Der Nutzer erwirbt für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, zeitlich und räumlich eingeschränktes, widerrufliches, nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht an der Software Firestation-Studio (nachfolgend Software) gegen Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr.
  2. Die Software wird von der PKS Solutions UG (Firestation Studio) betrieben. Für die Beschaffenheit und den Funktionsumfang der Software gilt die jeweils über www.firestation-studio.de erreichbare aktuelle Softwarebeschreibung. Die genannten Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen sind dem Nutzer bekannt. Die dort genannten Beschreibungen entsprechen seinen Wünschen und Bedürfnissen. Der Nutzer hat die dort hinterlegten technischen Anforderungen für den Betrieb der Software zur Kenntnis genommen. Dies betrifft insbesondere die soft- und hardwaretechnischen Voraussetzungen, die der Nutzer erfüllen muss, um die Software betreiben zu können.
  3. Die jährliche Lizenzgebühr beinhaltet die Nutzung der Software und der durch die Software zur Verfügung gestellten Daten und die Software-Pflege durch die PSK Solutions UG.
  4. Die Software-Pflege beinhaltet die Aktualisierung bestehender Programmversionen (Updates) und die Beseitigung eventueller Fehler. Alle Leistungen werden nach dem Stand der Technik und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit erbracht.
  5. Alle Produktbeschreibungen, Darstellungen und Informationen, die die Software betreffen, sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien; eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die PKS Solutions UG.
  6. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf überlassung des Quellcodes.
  7. Für diesen Vertrag gelten ausschließlich die hierin geregelten Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Daneben gelten nur die Hinweise und Informationen, die der Nutzer im Zuge der Nutzung der Software elektronisch angezeigt bekommt. Der Nutzer akzeptiert diese Bedingungen.
  8. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PKS Solutions UG.

§ 2  Einrichtung und Installation

  1. Die Software und alle Updates werden dem Nutzer grundsätzlich online zur Verfügung gestellt. Für die Internetverbindung fallen ggf. Entgelte an, die der Nutzer zu tragen hat. Soweit der Nutzer die Software und/oder Updates auf einem Datenträger wünscht, sind die dafür entstehenden Mehrkosten vom Nutzer zu tragen.
  2. Die Installation der Software und späterer Updates erfordert Administrator-Rechte auf dem lokalen Computer. Für den späteren Betrieb der Software sind diese Rechte nicht erforderlich.
  3. Im Verlauf der Installation werden die lokalen Systemvoraussetzungen geprüft. Sind die Bedingungen für eine erfolgreiche Installation nicht gegeben, ist ein Betrieb der Software nicht möglich. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zu. Dieses Recht steht dem Nutzer nicht zu, wenn er nach Erstinstallation Hardware in Betrieb nimmt, die mit der Software nicht kompatibel ist.
  4. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und andere Datenträger sowie Zentraleinheiten), auf die die Software installiert wird, müssen im unmittelbaren Besitz des Nutzers stehen.
  5. Der Nutzer muss die für die Nutzung der Software erforderliche Hardware selbst zur Verfügung stellen. Die Installation der Software auf der Hardware des Nutzers sowie die Herstellung und Aufrechterhaltung der Funktion der Hardwarekompo-nenten des Nutzers ist nicht Gegenstand dieses Nutzungsvertrages.
  6. Dem Nutzer ist bekannt, dass außer den Zugangsdaten keine Daten extern gespeichert werden und er somit selbst für die Sicherung sämtlicher von ihm eingepflegten Daten verantwortlich ist.

§ 3 Art und Umfang des Nutzungsrechts an der Software Firestation-Studio

  1. Die Software und alle damit zusammenhängenden Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Im Verhältnis zum Nutzer stehen alle Rechte ausschließlich der PKS Solutions UG zu.
  2. Erwirbt der Nutzer während der Vertragslaufzeit (§ 4) das Nutzungsrecht an weiteren kostenpflichtigen Softwaremodulen, so erstrecken sich alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ab dem Zeitpunkt der Freischaltung auch auf diese Module. Die Laufzeit dieses Vertrages bleibt davon unberührt.
  3. Die Nutzung der Spezifikations- und anderen Artikeldaten beschränkt sich auf den Umfang des kundenbezogenen Ordersatzes.
  4. Die Nutzung der Software und der durch die Software zur Verfügung gestellten Dokumente und Daten, insbesondere Spezifikationsdaten, ist ausschließlich dem Nutzer gestattet. Jegliche Weitergabe der Software und ihrer Zugangsdaten, der darin enthaltenen Daten und Informationen, der Spezifikationen, Spezifikationsdaten oder Teilen davon, ist untersagt. Das Gleiche gilt für die Gestattung der Nutzung der Software und der zur Verfügung gestellten Daten durch Dritte und die Erstellung von Dokumenten und Daten für Dritte. Zuwiderhandlungen berechtigen die PKS Solutions UG nach einer Abmahnung zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
  5. Die Nutzung der Spezifikationsdaten beschränkt sich auf den jeweils aktuell verfügbaren Datenbestand. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Spezifikationsdaten auf den Angaben der Hersteller bzw. Lieferanten beruhen und einem fortlaufenden Aktualisierungsprozess unterliegen. Daher kann für die jederzeitige Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
  6. Der Nutzer hat die jederzeitige Aktualität der für ihn relevanten Daten durch regelmäßige bzw. bei Bedarf durchgeführte Datenaktualisierungen sicherzustellen. Für den Datendownload und die Datenaktualisierung ist eine bestehende Internetverbindung erforderlich, die der Nutzer bereitzuhalten hat und deren Kosten er trägt.
  7. Der Nutzer hat die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Software und der zur Verfügung gestellten Daten zu treffen. Insbesondere hat der Nutzer auf eigene Kosten geeignete Programme zum Schutz vor Schadsoftware und Datendiebstahl vorzuhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten berechtigt die PKS Solutions UG zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für eine feste Mindestlaufzeit von einem Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Installation und Freischaltung der Software. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich zum Monatsende kündigt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
  2. Die Lizenzgebühr wird erstmals fällig zum Monatsersten des auf die Installation und Freischaltung folgenden Monats. Anschließend wird die Lizenzgebühr fällig zum 1. Januar jeweils im Voraus.
  3. Kommt der Nutzer mit einer Lizenzgebühr in Verzug, ist die PKS Solutions UG nach vorheriger schriftlicher Mahnung berechtigt, die Softwarenutzung einzu-schränken bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen und das Nutzungsrecht zu widerrufen.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, die Software bei Vertragsende zu deinstallieren und alle Kopien der Software zu löschen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

§ 5 Gewährleistung, Mängelbeseitigung und Haftung

  1. Stellt der Nutzer einen Mangel der Software fest, hat er die PKS Solutions UG unverzüglich darüber zu informieren und dieser Gelegenheit zu geben, den Fehler zu beseitigen oder den Mangel abzustellen. Die PKS Solutions UG ist berechtigt, die Fehlerbehebung durch Dritte und deren Dienstleister durchführen zu lassen.
  2. Die Fehlerbeseitigung bei Mängeln der Software, die nicht aus dem Verantwor-tungsbereich des Nutzers herrühren, die den Betrieb des Nutzers erheblich behindern und für die keine Umgehungslösung vorliegt, beginnt grundsätzlich unverzüglich nach Eingang der Fehlermeldung, frühestens aber mit Beginn der üblichen Geschäftszeiten der PKS Solutions UG. Die Beseitigung sonstiger Mängel beginnt grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Eingang der Fehlermeldung. Die Fehlerbeseitigung kann mit dem nächsten Softwareupdate verbunden werden, wenn dies für den Nutzer zumutbar ist.
  3. Die PKS Solutions UG leistet für die von ihr jeweils erbrachten Leistungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

    a.    Die Haftung für Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt; ebenso für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    b.    Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.

    c.    Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten, die den Vertragszweck gefährden, beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch 500,00 €.

  4. Die Ansprüche gemäß Ziffer 3 verjähren nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer Kenntnis von dem Mangel hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  5. Die PKS Solutions UG haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für Schäden und Aufwendungen, soweit diese durch eine verspätete Fehlermeldung entstanden sind. Das Gleiche gilt im Falle einer unterbliebenen Fehlermeldung, wenn der Nutzer Kenntnis von dem Fehler hatte oder hätte haben müssen.

§ 6 Schlussbestimmungen 

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt gewordenen Informationen, Gegenstände, Daten und Unterlagen, die rechtlich geschützt sind oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder entsprechend gekennzeichnet sind, auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Nutzer belehrt seine Mitarbeiter entsprechend. Der Nutzer stimmt einer übermittlung seiner Daten zum Zwecke der Fehlerbehebung an die PKS Solutions UG zu.
  2. änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammen-hang mit diesem Vertrag ist der Sitz der PKS Solutions UG.
  4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der un-wirksamen Regelung eine solche wirksame zu vereinbaren, die dem Gewollten am besten entspricht.